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Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung

 

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.

Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung

Auflageakten Ortsplanung:


Auflagefrist:

30 Tage (vom 3. November bis 2. Dezember 2023)
Die Auflageakten für die Mitwirkung sind auf dieser Webseite abrufbar. In Papierform liegen sie während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei auf.

Während der öffentlichen Mitwirkungsauflage finden auf Voranmeldung am 14.11.2023 von 17.00 - 19.00 Uhr, am 16.11.2023 von 10.00 - 12.00 Uhr, am 21.11.2023 von 8.00 - 10.00 und von 15.00 - 17.00 Uhr sowie am 23.11.2023 von 8.00 - 10.00 Uhr und von 18.00 - 20.00 Uhr Sprechstunden statt. Wir bitten Sie, Ihren Termin bis am 7.11.2023 bei der Gemeindekanzlei (Tel. 081 302 23 95 / info@flaesch.ch) unter Bekanntgabe des Themas anzumelden.

Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortzonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genaue Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.

Während der Auflagefrist können beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden.

03. November 2023                                                                        Gemeindevorstand Fläsch