In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.
Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung
Auflageakten Ortsplanung:
Auflagefrist:
30 Tage (vom 30. August bis 29. September 2024)
Die Auflageakten für die zweite Mitwirkung sind auf dieser Webseite abrufbar. In Papierform liegen sie während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei auf.
Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortzonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genaue Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.
Während der Auflagefrist können beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden.
30. August 2024 Gemeindevorstand Fläsch