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Steueramt

Das Steueramt Fläsch führt das Steuerregister und erteilt Auskünfte.

Anpassung von prov. Steuerrechnungen
Im Januar werden jeweils die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren des Vorjahres.
Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr stark verändert, kann beim Steueramt Fläsch eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren beantragt werden. Das Gesuch ist schriftlich per E-Mail oder in Briefform einzureichen. Es sind zwingend das provisorische steuerbare Einkommen und das provisorische steuerbare Vermögen per 31. Dezember mitzuteilen. Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

Ratenzahlungen von Gemeindesteuern
Für Ratenzahlungen der Gemeindesteuern muss ein schriftliches Gesuch per E-Mail oder in Briefform mit Angabe der gewünschten Anzahl Raten an das Steueramt Fläsch gestellt werden.

Ratenzahlungen von Bundes- und Kantonssteuern
Für Ratenzahlungen der Bundes- und Kantonssteuern ist die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden zuständig.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuererklärung
Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt einzureichen:
- Online: www.stv.gr.ch
- E-Mail: v.fuemberger@flaesch.ch
- Post: Steueramt Fläsch, St. Luzi 4, 7306 Fläsch

Hier finden Sie das Steuergesetz: Steuergesetz Fläsch

Adresse:
Steueramt Fläsch
St. Luzi 4
7306 Fläsch
Telefon 081 302 23 95
E-Mail v.fuemberger@flaesch.ch

Kontakt:
Veronika Fümberger (Montag und Mittwoch anwesend)