Urnenlokal / Urnenzeiten
Die Urne ist im Gemeindehaus in der Woche des Abstimmungs- bzw. Wahlsonntags jeweils wie folgt geöffnet:
Mittwoch von 09.00 - 11.00 Uhr
Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Sonntag von 08.30 - 09.00 Uhr
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgeberechtigte Person vertreten werden und die ihren gesetzlich geregelten Wohnsitz in Fläsch haben.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie den ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das dafür vorgesehene Couvert "Amtliches Stimm- und Wahlcouvert" und kleben Sie dieses zu. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimm- bzw. Wahlcouvert in das Antwortcouvert.
Das Antwortcouvert können Sie der Gemeindeverwaltung per Post zustellen, direkt auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung vor dem Gemeindehaus werfen.
Persönliche Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, am Abstimmungs- oder Wahlsonntag Ihre Stimme während der Öffnungszeit des Urnenlokals persönlich abzugeben. Der Stimmrechtsausweis ist in der Ratstube im 1. OG abzugeben.
Termine
Termine und Informationen finden Sie unter dem Link des Kantons Graubünden.
Resultate
Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die Schlussresultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons Graubünden unter www.gr.ch.