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Auflage Protokoll der Bürgerversammlung vom 13. März 2025

Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 13. März 2025 wird vom 21. März 2025 bis und mit 21. April 2025 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Politik und Verwaltung/amtliche Publikationen aufgeschaltet. 
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Bürgerrat zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Bürgerversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.

13.03.2025 Protokoll Bürgerversammlung