Die Sozialhilfe umfasst die persönliche und die materielle Hilfe. Die Hilfeleistung erfolgt nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den Hilfesuchenden. Sie richtet sich nach den individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen sowie nach den örtlichen Gegebenheiten. Sie berücksichtigt Leistungen Dritter und gemeinnütziger Institutionen, sowie gesetzliche Beiträge. Bedürftige erhalten ihre Unterstützungshilfe nach Massgabe des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger.
Materielle Sozialhilfe
- Öffentliche finanzielle Unterstützung im Rahmen der SKOS-Richtlinien
- Alimentenbevorschussung
Für Beratungen ist der Regionale Sozialdienst zuständig.
Regionaler Sozialdienst Prättigau, Herrschaft, Fünf Dörfer
Sozialberatung, Alkohol- und Drogenberatung
Bahnhofplatz 3B
7302 Landquart
Tel. 081 257 66 23
rsd.landquart@soa.gr.ch
Links
Formulare Sozialhilfe Kanton
Formulare Alimentenhilfe Kanton