In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2021 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung, «Erweiterung ZöBA Klinik Gut»
Auflageakten:
• Zonenplan 1:1’000, Erweiterung ZöBA Parzelle 664
Grundlagen:
• Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
16. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 (30 Tage)
Auflageort/Zeit:
Gemeindekanzlei Fläsch während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde unter "Amtliche Publikationen" aufgeschaltet.
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwick-lung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Unterlagen
Zonenplan 1:1000 ZöBA Klinik Gut_Beschwerdeauflage
Planung- und Mitwirkungsbericht ZöBA Klinik Gut_Beschwerdeauflage
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