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Beschwerdeauflage Ortsplanung

04.07.2025 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 25. Juni 2025 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
 
Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung
 
Auflageakten (unter folgenden Links):
Baugesetz
 
Grundlagen (unter folgendem Link):
Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilagen

Auflagefrist:
30 Tage (vom 04.07.2025 bis 04.08.2025)
 
Auflageort/Zeit:
Gemeindekanzlei Fläsch (während der Schalteröffnungszeiten) 
Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.flaesch.ch eingesehen werden.
 
Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss: 
Im Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Teilrevision Siedlungsgebiet wird auf die Verlegung des Radwegs im Gebiet Fläscher Feld verzichtet.
 
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
 
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
 

Fläsch, 4. Juli 2025                     Gemeindevorstand Fläsch

 

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