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Amtliche Publikationen

13.03.2026 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Erreichbarkeit Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 19. März 2026
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 19. März 2026 geschlossen und ist telefonisch nicht erreichbar. Gerne sind wir am Freitag, 20. März 2026 zu den üblichen Telefon- und Schalterzeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeversammlung 
Die Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 24. März 2026, um 19.30 Uhr, im Mehrzweckgebäude statt. 

Traktanden:
1.    Wahl der Stimmenzähler
2.    Umsetzung Sanierung Güterstrassen Fläsch 1. Etappe – Kreditantrag und Genehmigung
3.    Informationen
4.    Mitteilungen
5.    Umfrage

Eine Botschaft wird an alle Haushalte verteilt. Die Versammlungsunterlagen liegen während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf oder können auf unserer Homepage https://www.flaesch.ch/politik-und-verwaltung/gemeindeversammlung eingesehen und heruntergeladen werden.

Zu jeder Gemeindeversammlung wird ein Stimmrechtsausweis zugestellt. Der Stimmrechts-ausweis ist an die Gemeindeversammlung mitzubringen und am Eingang vorzuweisen. 

Papiersammlung Schule Fläsch
Am Freitag, 20. März 2026 wird das Altpapier durch die Schule Fläsch gesammelt.
Das Papier ist in Bünden und gut verschnürt, gut sichtbar am Strassenrand bis 08.15 Uhr bereitzustellen. Es darf kein Karton oder Papier in Säcken oder Tragtaschen bereitgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, das Papier am Sammeltag von 8.30 bis 9.45 Uhr direkt zum Container beim Schulhaus zu bringen. Das Papier kann auch am Vorabend beim Briefkasten des Schulhauses deponiert oder hinten im Container gestapelt werden. 
Mit dem Ertrag aus der Papiersammlung, welcher von der Gemeinde grosszügig aufgerundet wird, können wir einen grossen Teil unserer Schulreisen finanzieren. Vielen Dank!

Betreten von Wiesen und Äcker
Das Betreten von Wiesen und Äcker ist während der Vegetationszeit (März bis Oktober) nicht gestattet. 
Hundehalterinnen und Hundehalter werden angehalten, ihre Tiere nicht ohne Aufsicht laufen zu lassen und haben dafür zu sorgen, dass öffentliche und private Anlagen sowie landwirtschaftliches Nutzland nicht betreten und verunreinigt werden.
Die Landwirte und alle anderen Grundeigentümer sind Ihnen dankbar für die Rücksichtnahme und das Verständnis.

 

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