Zum Inhalt springen

Erneuerung Güterstrassennetz Fläsch - Genehmigung des Auflageprojekts Erneuerung Güterstrassennetz Fläsch

10.01.2025 Amtliche Publikationen

Genehmigung des Auflageprojekts Erneuerung Güterstrassennetz Fläsch

Mit Verfügung vom 23. Dezember 2024 hat das Departement für Volkswirtschaft und Sozia-les, gestützt auf Art. 44quater des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100), das oben genannte Auflageprojekt mit Auflagen genehmigt. 

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, erhoben werden. Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Die Beschwerde hat ein Rechtsbe-gehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.

Innerhalb der Beschwerdefrist kann, nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 081 257 24 32, im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsicht in die Verfügung und die Akten genommen werden.

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

‹ Zur Liste