Gestützt auf Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Falknis genehmigen die Delegiertenversammlung bzw. die Gemeindevorstände von Fläsch und Maienfeld das Jahresprogramm mit Budget des Zweckverbandes Falknis nach Ablauf der 30-tägigen öffentlichen Auflage in den beiden Gemeinden (Referendumspflicht).
Im Sinne der vorerwähnten Bestimmung in den Statuten des Zweckverbandes Falknis liegen das Jahresprogramm mit Budget 2025 des Zweckverbandes Falknis und der Investitionsantrag 2025 ab Freitag, 08.11.2024 während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf den Gemeindeverwaltungen von Fläsch und Maienfeld öffentlich auf.
Weiter können die vorerwähnten Unterlagen auf der Homepage des Zweckverbandes Falknis www.zweckverbandfalknis.ch (Pfad: Betrieb, News) eingesehen werden.
Jahresprogramm ZVF 2025
Budget ZVF 2025
Investitionsantrag 2025
Vorstand Zweckverband Falknis
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