Gestützt auf Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Falknis genehmigen die De-legiertenversammlung bzw. die Gemeindevorstände von Fläsch und Maienfeld das Jahresprogramm mit Budget des Zweckverbandes Falknis nach Ablauf der 30-tägigen öffentlichen Auflage in den beiden Gemeinden (Referendumspflicht).
Im Sinne der vorerwähnten Bestimmung in den Statuten des Zweckverbandes Falknis liegen das Jahresprogramm mit Budget 2024 des Zweckverbandes Falknis und der Investitionsantrag 2024 ab Freitag, 10.11.2023 während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf den Gemeindeverwaltungen von Fläsch und Maienfeld öffentlich auf.
Weiter können die vorerwähnten Unterlagen auf der Homepage des Zweckverbandes Falknis www.zweckverbandfalknis.ch (Pfad: Betrieb, News) eingesehen werden.
Jahresprogramm ZVF 2024
Budget ZVF 2024
Investitionsantrag 2024
Vorstand Zweckverband Falknis
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