Hundesteuer 2026
Gemäss Verordnung über die Hundehaltung und die Erhebung einer Hundsteuer ist für jeden über 3 Monate alten Hund, welcher auf Gebiet der Gemeinde Fläsch gehalten wird, eine Hundesteuer zu entrichten. Diese beträgt CHF 120.00 für den 1. Hund und CHF 240.00 für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund.
Die Hundesteuern 2026 werden jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
Damit das Hunderegister nachgeführt werden kann, machen wir die Hundehalter darauf aufmerksam, dass sämtliche Mutationen wie Anmeldung, Besitzerwechsel, Adressänderungen, Tod eines Hundes, der Gemeindeverwaltung (info@flaesch.ch oder Telefon 081 302 23 95) zu melden sind und in der AMICUS-Datenbank (www.amicus.ch) erfasst werden müssen.
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