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Ortsplanrevision - Verlängerung der Planungszone

02.09.2022 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Ortsplanrevision - Verlängerung der Planungszone über das ganze Gemeindegebiet
Im Hinblick auf die Durchführung einer Ortsplanrevision zwecks Überprüfung der Grösse der Bauzonen entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und des kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S) vom 20. März 2018; zwecks Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG und des KRIP-S sowie zwecks Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung erliess der Gemeindevorstand am 12. Oktober 2020 eine zweijährige Planungszone über das ganze Gemeindegebiet. Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 8. August 2022 beschlossen, die Planungszone um zwei Jahre, d. h. bis zum 12. Oktober 2024, zu verlängern. 

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone über das ganze Gemeindegebiet mit Verfügung vom 24. August 2022 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligten werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Gegen die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Fläsch, 02.09.2022
Der Gemeindevorstand
                                                  

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