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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

25.07.2022 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden ein absolutes Feuerverbot für die Region Landquart erlassen. 

Gemäss Brandschutzgesetz Art. 11 kann die Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wasserknappheit alle Tätigkeiten verbieten, welche die Feuergefahr wesentlich erhöhen.

Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand beschlossen, dass jegliches Entfachen von Feuer inkl. Höhenfeuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk – auch am Nationalfeiertag - auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf Weiteres strengstens verboten ist. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht weggeworfen werden. Sämtliche Grillstellen dürfen nicht benutzt werden.

Eine Aufhebung des Verbotes ist nicht absehbar. Der Gemeindevorstand erteilt aufgrund dieser Situation keine Ausnahmebewilligungen. Für einen Widerruf des Feuer- und Feuerwerksverbots ist eine intensive Regenperiode von mehreren Tagen nötig. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen diese Situation nicht zu entschärfen.

Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden: Übersicht Waldbrandgefahr

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese aussergewöhnlichen Massnahmen sowie dringend um Einhaltung derselben.

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