Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 19. April 2022 mit Beschluss, Protokoll Nr. 339/2022, in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Fläsch genehmigt.
Genehmigte Planungsmittel:
Zonenplan 1:2'500, Gewässerräume, Teil Dorf
Zonenplan 10'000, Gewässerräume, Teil Landschaft
Teilrevision Baugesetz (Art. 10)
Auflagefrist:
29. April 2022 bis 30. Mai 2022 (30 Tage)
Auflageort:
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Ge-meindekanzlei auf und können während den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.
RB 339-22_Genehmigung OP-Teilrevision Gewässerraumauscheidung
Fläsch, 29. April 2022 Der Gemeindevorstand
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