Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 8. März 2022 mit Beschluss Nr. 200 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
Genehmigte Planungsmittel:
Zonenplan 1:1’000, Erweiterung ZöBA Parzelle 664
Auflagefrist:
25. März 2022 bis 25. April 2022 (30 Tage)
Auflageort:
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können während den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.
RB 200-22 Genehmigung OP-Teilrevision Erweiterung ZöBA Klinik Gut
Fläsch, 25. März 2022 Der Gemeindevorstand
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