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Eidgenössische Volksabstimmung vom 13.02.2022

10.02.2022 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Die Urne ist im Gemeindehaus wie folgt geöffnet:

Schalter Gemeindekanzlei
Mittwoch, 9. Februar 2022 von 09.00 – 11.00 Uhr
Freitag, 11. Februar 2022 von 09.00 – 11.00 Uhr

In der Ratsstube
Sonntag, 13. Februar 2022 von 08.30 – 09.00 Uhr 

Briefliche Stimmabgabe:

  • Briefkasten beim Gemeindehauseingang: Die Abstimmungskuverts müssen bis spätestens am Abstimmungssonntag um 09.00 Uhr im Gemeindebriefkasten eingeworfen werden:
  • ordentliche Postzustellung (bitte frankieren);
  • Stimmrechtsausweis unterschreiben, das Retour- und Abstimmungskuvert verschliessen;
  • Abstimmungskuverts ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis sind ungültig.

 

Bitte beachten Sie, dass Stimmkuverts ohne unterschriebene Stimmrechtsausweise ungültig sind. Auch bei der Urnenabstimmung muss unbedingt der Stimmrechtsausweis vorgelegt werden.

Das Stimmmaterial ist den Stimmberechtigten zugestellt worden. Wer kein Stimmmaterial erhalten hat, kann solches auf der Gemeindekanzlei anfordern. 

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im allgemein-amtlichen Teil des Bezirksamtsblattes.

 

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