In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2021 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung, «Gewässerraumausscheidung»
Auflageakten:
- Zonenplan Dorf, Mst. 1:2'500
- Zonenplan Landschaft, Mst. 1:10'00
- Ergänzung zum Baugesetz
Grundlagen:
- Grundlagenplan Dorf, Mst. 1:2'500
- Grundlagenplan Landschaft, Teil 1, Mst. 1:10'000
- Grundlagenplan Landschaft, Teil 2, Mst. 1:7'500
- Übersichtsplan Festlegungen
- Planungs- und Mitwirkungsbericht mit Anhang
Auflagefrist:
13. Januar 2022 bis 14. Februar 2022 (30 Tage)
Auflageort/Zeit:
Gemeindekanzlei Fläsch während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde unter "Amtliche Publikationen" aufgeschaltet.
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Unterlagen
Flaesch_ZonenplanDorf_1zu2500
Flaesch_ZonenplanLandschaft_1zu10000
Ergänzung Baugesetz Fläsch
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Flaesch_ÜbersichtFestlegungen
Flaesch_GrundlagenpanDorf_1zu2500
Flaesch_GrundlagenpanLandschaft_Teil_1_1zu10000
Flaesch_GrundlagenplanLandschaft_Teil_2_1zu7500
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