Auflage Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021 wird vom 17. Dezember 2021 bis und mit 17. Januar 2022 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindekanzlei öf-fentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Aktuelles/Gemeindeversammlung aufgeschaltet.
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemein-devorstand zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Gemeindeversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.
Protokoll Gemeindeversammlung 09.12.2021
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