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Auflage Protokoll Bürgerversammlung vom 31.03.2022

14.04.2022 Amtliche Publikationen

Auflage Protokoll der Bürgerversammlung vom 31. März 2022
Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 31. März 2022 liegt ab dem 14. April 2022 während 30 Tagen den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf. Zusätzlich wird das Protokoll auf der Gemeinde-Homepage unter www.flaesch.ch aufgeschaltet.
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll der Bürgerversammlung innert 30 Tagen schriftlich begründet an den Bürgerrat zu richten. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Bürgerversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Sofern innert der vorerwähnten Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Bürgerversammlungsprotokoll als genehmigt.

Fläsch, 14.04.2022                                                                          Der Bürgerrat Fläsch

Protokoll Bürgerversammlung vom 31.03.22

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