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Urnenabstimmung der Gemeinde Fläsch vom 7. März 2021

12.02.2021 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Urnenabstimmung der Gemeinde Fläsch vom 7. März 2021
Anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 werden gemäss Verfassung der Gemeinde Fläsch folgende Behörden gewählt und wird über folgende Vorlage abgestimmt:

1. Wahlen
1.1 Gemeindevorstand (3 Mitglieder)
1.2 Gemeindepräsident/in
1.3 Statthalter/in
1.4 Schulrat (2 Mitglieder)
1.5 Schulratspräsident/in
1.6 Geschäftsprüfungskommission (2 Mitglieder)
1.7 Baukommission (1 Mitglied)

2. Vorlage: Genehmigung Teilrevision «Statuten der Kreisschule Maienfeld» sowie Teilrevision «Schulgesetz des Schulverbandes Kreisschule Maienfeld»

Kandidierende
Innerhalb der vom Gemeindevorstand gesetzten Frist bis zum 29. Januar 2021 sind folgende Wahlvorschläge für eine Wieder- bzw. Neuwahl eingegangen:
Gemeindevorstand:
- Daniel Brunnschweiler (FDP, bisher)
- Jürg Vinzens (parteilos, bisher)
- Michael Lampert (parteilos, neu)
Gemeindepräsident/in:
- René Pahud (parteilos, bisher)
Statthalter/in:
- Alfons Aebi (parteilos, bisher a. i.)
Schulrat:
- Rebekka Wyss (parteilos, neu)
- Patrik Möhr (parteilos, neu)
Schulratspräsident/in:
- Daniel Brunnschweiler (FDP, neu)
Geschäftsprüfungskommission:
- Elly Süsstrunk (parteilos, neu)
- Michael Keller (parteilos, neu)
- Alain Mäder (parteilos, neu)
Baukommission:
- Rolf Oberperfler (parteilos, neu)

Wählbarkeit
Gemäss Gemeindeverfassung kann jeder Stimmberechtigte in eine Gemeindebehörde gewählt werden, sofern die Wählbarkeit nicht durch Strafgerichtsurteil eingeschränkt ist. Ehegatten, Personen in eingetragener Partnerschaft, sowie Blutsverwandte und Verschwägerte dürfen nicht gleichzeitig in einer Gemeindebehörde Einsitz nehmen. Die gleichen Ausschlussgründe gelten zwischen der Geschäftsprüfungskommission und dem Gemeindevorstand. 


Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen für die kommunale Urnenabstimmung 2021 erhalten Sie zusammen mit den Abstimmungsunterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 7. März 2021. Das Abstimmungskuvert beinhaltet nur ein Stimmrechtsausweis und ein Stimmkuvert, welche sowohl für die kommunale als auch für die eidgenössische Abstimmung gelten. Zur kommunalen Abstimmung liegen die Botschaft, für jede Wahl ein Wahlzettel und die Vorlage ein Stimmzettel sowie eine Broschüre mit den Steckbriefen der Kandidierenden bei. Die Abstimmungsunterlagen werden bis Ende KW 6 zugestellt. Fehlende Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. 

Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Die Urne ist im Gemeindehaus wie folgt geöffnet:
Mittwoch 3. März 2021 09.00 – 11.00 Uhr
Freitag 5. März 2021 09.00 – 11.00 Uhr
Sonntag 7. März 2021 08.30 – 09.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe füllen Sie die Stimmzettel aus und verschliessen Sie diese im Stimmkuvert oder einem privaten, neutralen Kuvert. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig! Legen Sie das Stimmkuvert mit den Stimmzetteln und dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert in dem Sie die Abstimmungsunterlagen erhalten haben. Sie können das Zustellkuvert entweder frankiert per Post zustellen oder in den Gemeindebriefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.
Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig auch eine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Sie erhalten für beide Abstimmungen (Gemeinde + Bund) nur einen Stimmrechtsausweis und ein Stimmkuvert. Sie können Ihre Stimmzettel zusammen ins gleiche Stimmkuvert legen und abgeben. 

Bekanntgabe Resultate
Die Abstimmungsresultate werden nach erfolgter Auszählung im Verlauf des Sonntags an der Eingangstür des Gemeindehauses, auf der Homepage der Gemeinde www.flaesch.ch sowie am darauffolgenden Freitag im Bezirksamtsblatt unter den amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Fläsch publiziert.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 7. März 2021.

Botschaft 07.03.2021

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SchulgesetzSchulverbandKreisschule Neu

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