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Generelles Feuerverbot

27.03.2020 Amtliche Publikationen

Auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot im Freien. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 Metern eingehalten werden kann. Unter das Feuerverbot fallen auch die offiziellen Feuerstellen der Gemeinde.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese aussergewöhnlichen Massnahmen sowie dringend um Einhaltung derselben.

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