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Alpweg Jenins - Maienfeld - Fläsch

20.06.2019 Amtliche Publikationen

Einschränkungen

Der Alpweg, Abschnitt Walenbach bis Kamm, muss infolge Bauarbeiten vom 01. Juli bis im Herbst 2019, jeweils an Werktagen, zwischen 07.15 Uhr bis 09.00 Uhr und 09.15 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zwischen 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Am Abend und an den Wochenenden ist das Befahren mit Einschränkungen möglich. Weiter ist es mit Verkehrsstörungen durch Transportfahrten entlang des Ijes-Weges bis zuralte Kies-Abbaustelle zu rechnen.

Bewilligungen

Für den Alpweg gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit bestimmten Ausnahmen. Das Fahrverbot ist signalisiert.
Die Ausnahmen ohne bzw. mit Bewilligungspflicht sind im Reglement für das Befahren des Alpwegs der Gemeinden Jenins, Maienfeld und Fläsch geregelt. Zu den Ausnahmen mit Bewilligungspflicht gehören insbesondere:
- Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
- Fahrzeuge von Lieferanten, Berufsleuten, Konzessionären, usw. zur Ausübung ihrer Tätigkeit
- Zubringer für bestimmte Zwecke wie Hirtenbesuche, Hüttenbesuche, Alpbesuche
- Fahrzeuge gehbehinderter Personen.
Für die obgenannten Fahrzeuge muss die Fahrbewilligung vor Antritt der Fahrt ins Alpgebiet bei den Gemeindeverwaltungen Fläsch, Maienfeld oder Jenins während den Bürozeiten gelöst werden. Ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende steht nur beim Eingang der Gemeindeverwaltung Jenins ein separater Briefkasten für die Lösung der Fahrbewilligung zur Verfügung (bitte nur diesen Briefkasten benützen). Es sind dort auch bedruckte Couverts für die Bezahlung der Gebühr vorhanden. Die Fahrbewilligung ist nicht übertragbar und muss am Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein.
Motorrad- und Quadfahrer werden gem. Art. 6 Abs. b Alpwegreglement angehalten, nur die Strasse zu befahren. Das angrenzende Gelände darf nicht befahren werden.

Wie bereits im vergangenen Jahr, werden Mitarbeitende der Firma Sprecher Security auf dem gesamten Alpweg Jenins – Maienfeld – Fläsch die Kontrollen vor Ort ausüben. Bei Fahrzeugen, welche im Zeitpunkt der Kontrolle nicht über die notwendigen Bewilligungen verfügen, werden Bussen ausgestellt.

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