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Einschiessen der Jagdwaffen

28.07.2023 Amtliche Publikationen

Einschiessen der Jagdwaffen

Das Einschiessen der Jagdwaffen ist gemäss Art. 13 des kantonalen Jagdgesetztes sowie den Ausführungsbestimmungen Art. 13 und 14 nur auf dem von der Gemeinde bezeichneten Schiessplatz, d.h. auf dem Jagdschiessstand St. Luzisteig, gestattet.

Schiessdaten
Mittwoch    02.  August  2023        18.00  bis  20.00   Uhr
Mittwoch    09.  August  2023        18.00  bis  20.00   Uhr
Mittwoch    16.  August  2023        18.00  bis  20.00   Uhr
Mittwoch    23.  August  2023        18.00  bis  20.00   Uhr
 (Kassaschluss jeweils 19.30 Uhr)

Internes  Jagdschiessen (nur Mitglieder Sektion Falknis!)
Freitag        18.  August  2023        18.00  bis  20.00   Uhr

Ausgabe der Jagdpatente
Freitag        18.  August  2023        18.00  bis  20.00   Uhr,  Schiessstand Luzisteig

Besondere Hinweise
An Trainingsschiessen teilnahmeberechtigt sind Jäger der Gemeinden Maienfeld, Fläsch und Jenins sowie Mitglieder der Sektion Falknis BKPJV gemäss deren Statuten.
Jeder Schütze muss die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 

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