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Information Steuern ab Steuerperiode 2017

22.08.2018 Amtliche Publikationen

Die Steuererklärungen 2017 müssen neu direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur eingereicht werden und nicht mehr wie gewohnt bei der Wohnsitzgemeinde.

Die Einreichungsadresse lautet wie folgt:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1 / KO
Steinbruchstr. 18
7001 Chur

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen sind ab der Steuerperiode 2017 wie folgt einzureichen:

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

  • Vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde

Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

Für Ratenzahlung der Gemeindesteuern 2017 muss ein schriftliches Gesuch mit Angabe der gewünschten Anzahl Raten an das Steueramt Fläsch gestellt werden.

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