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Auflage Protokoll der Bürgerversammlung vom 7. März 2024

Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 7. März 2024 wird vom 15. März 2024 bis und mit 15. April 2024 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Politik und Verwaltung/amtliche Publikationen aufgeschaltet. 
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Bürger-rat zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Bürgerversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.

24.03.07 Protokoll Bürgerversammlung