Die Bürgergemeinde besteht aus den in der politischen Gemeinde Fläsch wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Eigentum der Bürgergemeinde befindet sich der auf dem Plan gelb markierte Boden.
Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 9. März 2023 wird vom 24. März 2023 bis und mit 24. April 2023 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Politik und Verwaltung/amtliche Publikationen aufgeschaltet. Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Bürgerrat zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Bürgerversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.
Protokoll Bürgerversammlung vom 09.03.2023