ZVF, öffentliches Auflageverfahren
Gestützt auf Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Falknis genehmigen die De-legiertenversammlung bzw. die Gemeindevorstände von Fläsch und Maienfeld das Jahresprogramm mit Budget des Zweckverbandes Falknis nach Ablauf der 30-tägigen öffentlichen Auflage in den beiden Gemeinden (Referendumspflicht).
Im Sinne der vorerwähnten Bestimmung in den Statuten des Zweckverbandes Falknis liegen das Jahresprogramm mit Budget 2026 des Zweckverbandes Falknis und der Investitionsantrag 2026 ab Freitag, 07.11.2025 während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf den Gemeindeverwaltungen von Fläsch und Maienfeld öffentlich auf.
Weiter können die vorerwähnten Unterlagen auf der Homepage des Zweckverbandes Falknis www.zweckverbandfalknis.ch (Pfad: Betrieb, News) eingesehen werden.
Jahresprogramm & Agenda 2026
Budget ZVF 2026
Investitionsantrag 2026
Vorstand Zweckverband Falknis
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