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Amtliche Publikationen

15.05.2026 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Schliessung der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung bleibt von Donnerstag, 14. Mai bis Sonntag, 17. Mai 2026, sowie am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026 beziehungsweise Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder gerne für Sie da.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage!
 
Baugesuche
Bauherrschaft      Stefan Weissenbacher und Wanda Burkhardt, Steigstrasse 21,
7306 Fläsch
Projektverfasser  Rhiienergie AG, Energieweg 1, 7015 Tamins
Bauvorhaben        Aufbau einer Photovoltaik-Anlage auf Ost- und Westdach
Standort                Parzelle 500, Steigstrasse 21
 
Bauherrschaft      Andreas und Marianne Markstahler, Dunkle Böngert 7, 7306 Fläsch
Projektverfasser  Lüchinger Metallbau AG, Plong Mulin 30, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben        Ersatz Garagentor
Standort                Parzelle 865, Dunkle Böngert 7
 
Planauflage         15.05. – 04.06.2026
Einsprachen        öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet bis am 04. Juni 2026 an den Gemeindevorstand Fläsch
 
Zählung leerstehender Wohnungen
Gemäss Weisung des Bundesamtes für Statistik sind die Gemeinden beauftragt, per 1. Juni 2026, eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchzuführen.
Wir bitten alle Eigentümer, Hausverwaltungen, Architekten usw., leer stehende Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zur Vermietung oder zum Verkauf bereitstehen, bis 31. Mai 2025 schriftlich, telefonisch (081 302 23 95) oder per E-Mail (info@flaesch.ch) der Gemeindeverwaltung zu melden. 
 
Auflage Protokoll der Bürgerversammlung vom 07. Mai 2026
Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 07. Mai 2026 wird vom 15. Mai 2026 bis und mit 15. Juni 2026 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Politik und Verwaltung/Bürgergemeinde/Bürgerversammlung aufgeschaltet. 
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Bürgerrat zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Bürgerversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.

 

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