Obligatorische Schiessübungen 2025 - Letzte Gelegenheit
Die letzte Gelegenheit zur Erfüllung der Oblig. Schiesspflicht besteht am
Samstag, 23. August 2025, 9.00 – 12.00 Uhr Schiessanlage St. Luzisteig
Munitionsausgabe: bis eine halbe Stunde vor Schiessende
Schiesspflicht 2025
Im 2025 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
- Dienstpflichtige welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens
jedoch bis zum Ende des Jahres in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr
Schiesspflichtig.
Zur obligatorischen Schiessübung sind mitzubringen:
- das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiess-
büchlein oder der Militärische Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe sowie der
Gehörschutz.
Einschiessen der Jagdwaffen
Das Einschiessen der Jagdwaffen ist gemäss Art. 13 des kantonalen Jagdgesetztes sowie den Ausführungsbestimmungen Art. 13 und 14 nur auf dem von der Gemeinde bezeichneten Schiessplatz, d.h. auf dem Jagdschiessstand St. Luzisteig, gestattet.
Schiessdaten
Mittwoch 20. August 2025 18.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch 27. August 2025 18.00 bis 20.00 Uhr
(Kassaschluss jeweils 19.30 Uhr)
Internes Jagdschiessen (nur Mitglieder Sektion Falknis!)
Freitag 22. August 2025 18.00 bis 20.00 Uhr
Ausgabe der Jagdpatente
Freitag 22. August 2025 18.00 bis 19.30 Uhr, Schiessstand Luzisteig
Besondere Hinweise
An Trainingsschiessen teilnahmeberechtigt sind Jäger der Gemeinden Maienfeld, Fläsch und Jenins sowie Mitglieder der Sektion Falknis BKPJV gemäss deren Statuten.
Jeder Schütze muss die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
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