Öffentliche Auflage des Beizugsgebiets sowie des Verzeichnisses der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Fläsch, Rathaus, St. Luzi 4, 7306 Fläsch
Auflagedauer:
von Freitag, 17. Mai 2024, bis Montag, 17. Juni 2024, zu den üblichen Schalteröffnungszei-ten oder nach Vereinbarung (Tel. 081 302 23 95)
Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 17. Juni 2024 (Post-stempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
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