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Öffentliche Auflage Bewässerung Fläscher Feld

16.05.2024 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Öffentliche Auflage des Beizugsgebiets sowie des Verzeichnisses der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:


Auflageort:

Gemeindeverwaltung Fläsch, Rathaus, St. Luzi 4, 7306 Fläsch

Auflagedauer:
von Freitag, 17. Mai 2024, bis Montag, 17. Juni 2024, zu den üblichen Schalteröffnungszei-ten oder nach Vereinbarung (Tel. 081 302 23 95)

Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde.

Einsprachen:
Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 17. Juni 2024 (Post-stempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

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