Auflage Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025 wird vom 4. Juli 2025 bis und mit 4. August 2025 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Politik und Verwaltung/amtliche Publikationen aufgeschaltet.
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemeindevorstand zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Gemeindeversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.
Protokoll GV 25.06.2025
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