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Amtliche Publikationen

04.07.2025 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 25. Juni 2025 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
 
Gegenstand:       Teilrevision der Ortsplanung
 
Auflageakten:     Baugesetz
                              Zonenplan 1:2000 Dorf
                              Genereller Gestaltungsplan 1:2000
                              Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000 Landschaft 
                              Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Teilrevision Siedlungsgebiet, Verkehr
 
Grundlagen:        Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilagen
 
Auflagefrist:        30 Tage (vom 04.07.2025 bis 04.08.2025)
 
Auflageort/Zeit:  Gemeindekanzlei Fläsch (während der Schalteröffnungszeiten) 
                              Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.flaesch.ch eingesehen werden.
 
Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss: 
Im Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Teilrevision Siedlungsgebiet wird auf die Verlegung des Radwegs im Gebiet Fläscher Feld verzichtet.
 
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
 
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
 
Amtsferien
Die diesjährigen Amtsferien des Gemeindevorstandes und der Baukommission dauern vom 8. Juli bis 17. August 2025. Während dieser Zeit werden keine Sitzungen abgehalten. 
Die Gemeindeverwaltung ist zu den üblichen Schalterzeiten geöffnet. Wir danken für die Kenntnisnahme und wünschen der Einwohnerschaft erholsame Ferien.
 
Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern
Wir ersuchen die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte die Äste und Sträucher, welche in öffentliche Wege und Strassen hineinragen, auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Vielen Dank!
 
Auflage Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025 wird vom 4. Juli bis und mit 4. August 2025 zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Zusätzlich wird das Protokoll anonymisiert auf der Gemeinde-Homepage unter Politik und Verwaltung/amtliche Publikationen aufgeschaltet. 
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll während der oben erwähnten Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemeindevorstand zu richten. Allfällige Einsprachen haben von der Gemeindeversammlung behandelt zu werden. Sofern innert der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.
 
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für das Jahr 2025
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung beantragen. 
Die Anmeldungen können direkt online unter www.sva.gr.ch erfasst werden. Die jeweiligen Beilagen können direkt hochgeladen werden.
Bei Anmeldungen in Papierform müssen das Anmeldeformular und die jeweiligen Beilagen bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden eingereicht werden.
Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres einzureichen. Der An-spruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2025 nicht bis am 31. Dezember 2025 eingereicht wird.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle der Gemeinde oder an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.
 
 

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