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Zweckverband Falknis, öffentliches Auflageverfahren

28.03.2024 Amtliche Publikationen Wichtigste Meldungen

Gestützt auf Art. 12 und 13 der Statuten des Zweckverbandes Falknis genehmigen die Delegiertenversammlung bzw. die Gemeindevorstände von Fläsch und Maien-feld den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Zweckverbandes Falknis nach Ablauf der 30-tägigen öffentlichen Auflage in beiden Gemeinden (Referendums-pflicht).

Im Sinne der vorerwähnten Bestimmung in den Statuten des Zweckverbandes Falknis liegen der Jahresbericht, die Jahresrechnung und der externe Revisorenbe-richt 2023 des Zweckverbandes Falknis ab Dienstag, 02.04.2024 während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.

Die vorerwähnten Unterlagen werden nicht nur auf den Gemeindeverwaltungen von Fläsch und Maienfeld öffentlich aufgelegt, sondern auch auf den Homepages von Fläsch und Maienfeld unter Neuigkeiten aufgeschaltet.

Jahresbericht-ZVF_2023_def

 

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