Gemäss Verfassung deckt die Gemeinde Fläsch ihren Finanzbedarf zunächst aus:
- dem Ertrag des Nutzungsvermögens
- dem Ertrag des Finanzvermögens
- dem Ertrag des Verwaltungsvermögens
- den Beiträgen, Gebühren und Abgaben
- den Beiträgen von Bund und Kanton
Reichen die übrigen Einnahmen zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben sowie zur planmässigen Tilgung der Schulden und der ausserordentlichen Aufwendungen nicht aus, erhebt die Gemeinde Steuern gemäss Gemeindesteuergesetz. Subsidiär gilt für die Gemeinde die kantonale Steuergesetzgebung.
Gemäss geltendem Steuergesetz setzt die Gemeindeversammlung den Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuern jeweils spätestens im Dezember für das nachfolgende Jahr fest.