Finanzen
Gemäss Verfassung deckt die Gemeinde Fläsch ihren Finanzbedarf zunächst aus:
- dem Ertrag des Nutzungsvermögens
- dem Ertrag des Finanzvermögens
- dem Ertrag des Verwaltungsvermögens
- den Beiträgen, Gebühren und Abgaben
- den Beiträgen von Bund und Kanton
Reichen die übrigen Einnahmen zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben sowie zur planmässigen Tilgung der Schulden und der ausserordentlichen Aufwendungen nicht aus, erhebt die Gemeinde Steuern gemäss Gemeindesteuergesetz. Subsidiär gilt für die Gemeinde die kantonale Steuergesetzgebung.
Gemäss geltendem Steuergesetz setzt die Gemeindeversammlung den Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuern jeweils spätestens im Dezember für das nachfolgende Jahr fest.
Gemeindekanzlei Fläsch
7306 Fläsch
Telefon: 081 302 23 95
Telefax: 081 302 73 92
E-mail: info(at)flaesch.ch
Aktuelles
Blues'n'Wine am Samstag 14. April 2012
Am 14.April findet nun schon zum 7.Mal das beliebte Blues&Wine in der MZH in Fläsch statt.


