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Die Bürgergemeinde besteht aus den in der politischen Gemeinde Fläsch wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bürgerrat wird aus Mitgliedern des Gemeindevorstandes gebildet, die Ortsbürger sind. Er besteht aus dem Bürgerratspräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.

Bürgerratspräsident:

Heinz Urs Kunz
7306 Fläsch

Im Eigentum der Bürgergemeinde befindet sich der auf dem Plan gelb markierte Boden.

Plan Bürgergemeinde
Zonenplan Bürgergemeinde