Benutzungsreglement

Reglement zur Benützung der Seilbahnstation Fläscherberg

Einleitung

Die Fläscher Seilbahn wurde während des 2. Weltkrieges von der Armee erstellt und in Betrieb genommen. Sie diente vorwiegend als Transportseilbahn für den Nachschub für die diversen militärischen Anlagen auf dem Gebiet des Fläscherberges. Die Seilbahn wurde 1985 stillgelegt. Ab dem Jahr 2000 wurden verschiedene Liegenschaften der Armee, die von ihr nicht mehr benützt werden, der Gemeinde zum Kauf angeboten. Im Jahr 2007, nach dem Erwerb der Liegenschaft, hat sich der Gemeindevorstand zu einer Umnutzung der ehemaligen Seilbahnbergstation entschieden. Die besondere Lage und einmalige Aussicht auf das Rheintal weckte den Gedanken, eine nicht alltägliche Tagungs- und Begegnungsstätte einzurichten. Der Umbau erfolgte 2010. Sie bietet einen Auditoriumsbereich für bis zu 50 Personen und einen Apéro- oder Verpflegungsbereich mit Stehtischen Sitzbestuhlung mit Tischen für 48 Personen (bei Sitzbreite 55cm/P). Das Projekt wurde in verdankenswerter Weise vom Amt für Wald Graubünden grosszügig unterstützt.

Reglement

  1. Die Seilbahnstation ist im Besitz der Gemeinde Fläsch und dient der Gemeinde als representations- und Veranstaltungsraum, der Schule für Unterrichtsstunden, dem Forstdienst und Firmen für Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildungskurse und Promotionen sowie Vereinen und Privaten für gesellschaftliche Anlässe.
  2. Die besondere Lage bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Veranstaltung in einem einmaligen Ambiente abzuhalten. Sie verlangt aber auch Rücksicht auf die Umgebung mitten in der Natur. Der Anlage sowie der Umgebung ist grösste Sorge zu tragen. Das Reglement, insbesondere die Zufahrtsregelung und die Anweisungen durch den Betreiber (Gemeinde Fläsch), sind strikte einzuhalten. Beschädigungen sind der Ge-meindekanzlei umgehend zu melden.
  3. Die Benützung beinhaltet die Inanspruchnahme der Innenanlage bestehend aus:
    • Präsentationsinfrastruktur
    • Bestuhlungsmobiliar und Tische
    • WC-Anlage
    • Aufbereitungsküche mit Geschirr und Besteck
    Für einen Apéro kann auch der dazugehörende Aussenbereich benützt werden. Die Seilbahnstation sowie die Umgebung sind nach dem Gebrauch in einwandfreiem Zustand und aufgeräumt zurückzulassen. Die Küche und das WC sind zu reinigen, die Böden des Innenraumes sowie der WC-Anlage sind feucht aufzunehmen. Das Geschirr ist nach der Benützung ebenfalls gereinigt zu versorgen. Reinigungsge-räte und -Mittel stehen zur Verfügung. Die elektrischen Geräte wie Beamer, DVD-Player etc. sind auszuschalten. Die be-nützten Flippchartblätter sind zu entsorgen.
  4. Der Kehricht ist durch den Mieter zu entsorgen. Kehrichtmarken und/oder -Säcke können bei der Schlüsselübergabe bezogen werden.
  5. Mit der Schlüsselübergabe erhalten Sie zwei Fahrbewilligungen mit der Fahrroute. Die Seilbahnstation liegt im Einzugsgebiet des Waffenplatzes St. Luzisteig. Die Fahr-route und allenfalls weitere Richtlinien die zur Fahrbewilligung abgegeben werden, sind zwingend einzuhalten. Die Gültigkeitsdauer wird auf der Fahrbewilligung eingetragen. Die Fahrbewilligung muss gut sichtbar an der Frontscheibe auf der Fahrerseite aufge-legt werden. Der Mieter wird angehalten die Fahrten auf ein Minimum zu beschränken. Die Fahrbewilligung erlischt spätestens mit der Schlüsselrückgabe.
  6. Verlorene oder nicht mehr abgegebene Schlüssel habe die Auswechslung der Schliessanlage zur Folge. Die anfallenden Kosten müssen vollumfänglich vom Mieter bezahlt werden.
  7. In der Seilbahnstation gilt absolutes Rauchverbot. Die Anlage befindet sich in bewal-deter Umgebung, das Rauchen ist daher auch im Freien nur an den markierten Stellen erlaubt. Die Aschenbecher sind zwingend zu benützen.

Infrastruktur

Die gesamte Infrastruktur steht während der ganzen Mietdauer zur Verfügung. Die Räumlichkeiten können beheizt werden. Defekte oder Mängel sind spätestens mit der Schlüsselrückgabe zu melden.

Download Inventarliste (Exceldatei)

Öffnungszeiten

Die Begegnugsstätte ist grundsätzlich täglich geöffnet von Mitte April bis Mitte Oktober (KW 16 bis KW 42). Zufahrtseinschränkungen entstehen durch den Schiessbetrieb auf dem Schiessplatz St. Luzisteig.

Die genauen Daten und Reservationen können auf dem Terminkalender der Homepage der Begegnungsstätte Seilbahnstation Fläscher Berg entnommen werden. Dieser ist erreichbar über den Link auf der Homepage der Gemeinde Fläsch www.flaesch.ch.

Reservationen

  • Der Interessent stellt einen Reservationsantrag (via Internet erwünscht)
  • Mit der Rechnungsstellung des Vermieters wird die Mietdauer als reserviert markiert.
  • Wird die Rechnung nicht innert 10 Tagen vollständig beglichen, wird die Reservation ab dem zwölften Tag nach Rechnungsstellung wieder gelöscht.

Haftung / Versicherung

Für Schäden haftet der Mieter. Die Versicherung ist Sache des Mieters.

Schlussbestimmungen

Das Reglement ist auf der Homepage der Gemeinde Fläsch publiziert. Das Reglement wird mit der Mietbestätigung dem Mieter abgegeben. Mit Bezahlung der Miete verpflichtet sich der Mieter zur Einhaltung des Reglementes.

Tagungsinfrastruktur

  • 40 Sitzplätze, Hörsaalbestuhlung Abgestuft in 6 Reihen.
  • 1 LCD-Beamer mit Fernbedienung. VGA-Anschluss
  • 1 Leinwand 3 x 2m, 1 Hellraumprojektor (Folien, Stifte etc. = Sache des Mieter)
  • 1 DVD Player mit Lautsprecheranlage
  • Kein TV-Anschluss

Restauration

  • 10 Stehtische Ø 60cm
  • 40 Stühle mit 10 Esstischen
  • 50 Wassergläser
  • 50 Weingläser
  • 50 grosse Teller
  • 50 Tassen mit Unterteller
  • 50 Messer
  • 50 Gabeln
  • 50 Suppenlöffel
  • 50 Teelöffel
  • 5 Schöpflöffel

Küche

  • Elektrokochherd mit 4 Platten
  • Abwaschmaschine
  • Kühlschrank Tiefkühlschrank

Preise

  • Miete Seilbahnstation inkl. Infrastruktur, Strom und Heizung, 2 Fahrbewilligungen
  • Pro Tag* 300.-

Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Reinigung durch Vermieter / Seilbahnstationswart 100.-
  • Bewirtung durch Vermieter / Seilbahnstationswart nach Absprache
  • Taxidienst (Kleinbus) nach Absprache

Gemeindekanzlei Fläsch
7306 Fläsch

Telefon: 081 302 23 95
Telefax: 081 302 73 92
E-mail: info(at)flaesch.ch

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