News: Verlängerung der Planungszone

Am 19. Mai 2005 hat der Gemeindevorstand eine Planungszone (Bausperre) im Hinblick auf die Überprüfung der Ortsplanung erlassen. In der Folge wurde diese bis am 31. Mai 2007 verlängert.

Da sich die Ortsplanungsrevision noch in Bearbeitung befindet, hat der Gemeindevorstand an der Sitzung vom 8. Oktober beschlossen, nochmals eine Planungszone, gestützt auf Art. 21 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 8 des Baugesetzes der Gemeinde Fläsch, bis zum 30. September 2008 zu erlassen.

Gemäss Art. 21 Abs. 2 KRG darf in der Planungszone nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.

Gegen den Entscheid des Gemeindevorstandes kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der Regierung Planungsbeschwerde erhoben werden (Art. 101 KRG).

Fläsch, 12. 10. 2007
Der Gemeindevorstand

Gemeindekanzlei Fläsch
7306 Fläsch

Telefon: 081 302 23 95
Telefax: 081 302 73 92
E-mail: info(at)flaesch.ch

Aktuelles

Information aus der Ratsstube Fläsch (März 2012)

17.04.12

Information aus der Ratsstube Fläsch (März 2012)

An drei Vorstandssitzungen wurden 66 Traktanden...

» zum Archiv

Webcam Fläsch Richtung Sargans

Webcam Flaesch Grischuni » Zu den Webcams